Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Sie können grundsätzlich entscheiden zwischen Wahlgrab, Reihengrab oder Rasengrab. Ein Wahlgrab kann auf dem Friedhof ausgewählt werden. Beim Reihengrab und Rasengrab ist dies nicht möglich. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.
Das Nutzungsrecht muss verlängert werden, wenn die Laufzeit des Grabes 20 Jahre unterschreitet und eine weitere Bestattung erfolgen soll. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstätten der jeweiligen Grabeinheit (zwei oder mehrere Stellen) auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofes. Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.