Hat der Verstorbene eine Willenserklärung über die Bestattungsart hinterlassen, so sollten sich die Angehörigen daran halten. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln.
Hierbei ist die Reihenfolge der Hinterbliebenen als Entscheidungsberechtigte vom Gesetzgeber festgelegt:
Weiter Informationen zu den Bestattungsarten: