Erd- und Feuerbestattung neben RasenfeldNaturbestattung BaumfeldNaturbestattung Gerresheimer WaldNaturbestattung Gerresheimer Wald

Bestattungsarten

Seit 1968 Hilfe im Trauerfall

Hat der Verstorbene eine Willenserklärung über die Bestattungsart hinterlassen, so sollten sich die Angehörigen daran halten. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln.

Hierbei ist die Reihenfolge der Hinterbliebenen als Entscheidungsberechtigte vom Gesetzgeber festgelegt:

  1. Ehegatte,
  2. Kinder,
  3. Eltern,
  4. Geschwister,
  5. nähere/weitere Verwandte, Verlobte, Lebenspartner.

Weiter Informationen zu den Bestattungsarten: